Richterin Gebhardt zerstört aus persönlichen Befindlichkeiten das Glück einer 5-jährigen - sie befindet sich auf Kriegspfad gegen den Vater wegen einer getätigten Ablehnung des Vaters gegen die Richterin


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  • rechtsbeugung-richter.de



  • Richterin Gebhardt, Abteilung 22, Amtsgericht Pankow/Weißensee, lügt und verleumdet den Vater wegen persönlicher Sympathien !

    hier wird über das Verhalten der Richterin Gebhardt berichtet, die in einer Familienrechtssache sich nur noch ausschließlich von persönlichen Befindlichkeiten in ihrem Verhalten gegen den Vater leiten läßt.

    der Rechtstreit wird im Komplex auf der Webseite hjwellmann.de dargestellt.
    es geht um ein Verfahren, welches in häuslicher Gewalt der Mutter gegen Vater und Kind seine Basis hatte.Nach einer anfänglich korrekten Handlung durch die Richterin erfolgten sofort das Unterlaufen der Vereinbarungen der Eltern durch das Jugendamt Pankow.
    dieses unmögliche Verhalten des Jugendamtes Pankow wird nicht durch die Richterin unterbunden, statt dessen läßt sie sich vor den Karren des Jugendamtes Pankow spannen, wo Angst bezüglich Schadensersatz wegen der Fehler von Frau Howe bestehen.
    Daraus abgeleitet wurde vom Jugendamt Pankow die Taktik, dem Vater, der drei Jahre das Kind allei gut versorgt hat, das Sorgerecht wegzunehmen, da dann kein Schadensersatz im Namen des Kindes vom Vater realisiert werden können. Deshalb wurde gemeinsam mit dem Gericht und anderen Gehilfen mit vollkommen rechtswidrigen Methoden das Sorgerecht entzogen.

    in diesem Zuge gab es eine Ablehnung der Richterin wegen Lügen und Verleumdungen des Vaters durch die Richterin, ab diesem Zeitraum war eine normale Handlungsweise durch die Richterin nicht mehr gewährleistet.
    überhaupt nicht nachvollziehbar ist, wieviel Richter der Richterin mit rechtsfremden Handeln beispringen, Da zeichnen sich im Amtsgericht Pankow besonders die Richter Gellermann und Dittrich aus. dieses nimmt aber auch beim Kammergericht Berlin seine Fortsetzung. Da scheut man sich auch nicht Anträge einfach falsch anderen Verfahren zuzuordnen und auch sachfremd falschen Personen unterzuschieben, nur um die Bestätigung der Ablehnung der Richterin Gebhardt zu vermeiden.

    für mich ist es unverständlich, dass eine Richterin sich von persönlichen Befindlichkeiten derart treiben läßt - dies zeigt wohl auf erhebliche charkterliche Schwächen hin.
    es ist auch nicht tolerierbar, wenn es nicht mehr nach "Recht und Gesetz" bei Berliner Gerichten zugeht, und eine Dienstaufsicht nicht mehr mit dem Argument der richterlichen Unabhängigkeit realisiert wird.

    Durch solch Verhalten wird der Rechtsstaat unterwandert. In der Demokratie sollte das Handeln nach "Recht und Gesetz" das Normale sein, dies ist im AG Pankow/Weißensee nicht gesichert


    Meine Meinung

    Personen wie : Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, ; Regionalleiter Andreas Bandlow, Jugendamt SPD Weißensee, ; Mitarbeiterin Howe Jugendamt Pankow, Verfahrensbeiständin Eleonore Wolf und Sachverständige Sarah Fuchs, sollten nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.



    die Richterin Gebhardt hat keine Aktivität entwickelt, um die Anträge zu bearbeiten

    Sachverhalt

    In einem rechtsbeugenden Beschluß hat die Richterin am 8.11.18 dem Vater das Sorgerecht abgesprochen, nachdem er drei Jahre in der kritischen Zeit für das Kind sie gut versorgt hat, nur weil sie den beleidigten spielen muß, da der Vater sie als Richterin abgelehnt hat. Kindeswohl spielt für die Richterin Gebhardt keine Rolle, Hauptsache ist, ihr wohlbefinden ist gut.
    Es wurde ein Umgangsbeschluß am 12.11.18 getroffen, nachdem hat der Vater in der Zeit vom
    - 21.4. - 29.4.19 Ferienregelung
    - 29.4.- 1.5.19 Umgangsregelung
    Umgang mit der Tochter hat .
    Die Mutter fühlte sich bemüßigt, dem Vater einfach mitzuteilen, daß er die Tochter erst am 23.4.19 18:00 abholen könne. nach einigen Tagen meinte sie dann er könne schon am 22.4.19 18:00 die Tochter abholen.Auf Grund dieser ungerechtfertigten Einschränkung des Umganges durch die Mutter wurde Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gestellt.

    die Richterin Gebhardt hat ersteinmal 7 Monate nichts getan. Somit hat die Richterin ihre Verzögerungstaktik weiter verfolgt. Dann entscheidet sie mit Beschluß vom 12.11.19 wieder rechtsbeugend.


    

    LINKS - die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, bearbeitet ein Vielzahl von Verfahrensanträge einfach nicht, in den unten stehenden Links auf Webseiten verwiesen, die jeweils Detailbeschreibung zu den einzelnen Anträgen darstellen.

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    LINKS von Webseiten zu Ablehnungen der Richterin Gebhardt , Amtsgericht Pankow/Weißensee

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    Beschluß der Richterin Gebhardt vom 2019.11.12





    Die Richterin wirkte im Beschluß als nicht gesetzliche Richterin und entscheidet in eigener Sache. Die Richterin wurde mit Antrag vom 12.9.2019 im Verfahren 22 F 6390/17 abgelehnt. Diese Ablehnung wurde noch nicht rechtswirksam entschieden. Die Gründe der Richterin im Beschluß vom 12.11.19 sind nicht an den Tatsachen ausgerichtet. Erst einmal ist zu kritisieren, dass das Verfahren ca 7 Monate verzögert wurde. Weiterhin wurde von der Richterin keine Aufklärung betrieben, es wurde kein Schriftsatz von der Gegenseite zur Stellungnahme übergeben, womit rechtliches Gehör nicht gegeben war.
    Normaler Umgang des Vaters wäre :
    12.4. – 17.4.19
    26.4. - 1.5.19
    Ferienregelung :
    12.4. - 21.4.19 18:00 Mutter
    21.4. - 29.4.19 ab 18:00 Vater

    Schon in den Weihnachtsferien hat die Mutter ihren Umgang nicht voll wahrgenommen. So dass die Tochter sich 5 Tagen zusätzlich bei dem Vater aufhielt. Die Ferienregelung zu Ostern war den Eltern und auch dem Kind bekannt. Die Tochter erkundigt sich jedes Mal, wie viel Tage es dauert, bis sie wieder zum Papa darf. Am 12.4.19 erzählte sie dem Papa, dass Mama ihr gesagt hat, sie darf 9 Tage früher nach Papa. (stimmte auch genau mit den Fakten überein) Damit war davon auszugehen, dass auch diesmal die Mutter ihre Umgangstage nicht voll in Anspruch nehmen will. Auch der dann von der Mutter angegebene angebliche Irrtum ist nach den Angaben von der Tochter nur wieder eine weitere Intrige, die dann auch sich aus ihren unsachlichen Schriftverkehr mit der Mutter ergibt. Die Mutter hätte das Kind sofort vom Vater abholen können, Sie hat jedoch keinerlei Anstalten gemacht, und die Tochter noch bis Mittwoch beim Vater gelassen. ;it diesem Überlassen von zusätzlichen Umgang für den Vater, war nur eine Folge der persönliche Interessen der Mutter. Ich hatte eine Woche Urlaub mit der Tochter ab dem 21.4.19 geplant. Dieser Urlaub konnte nicht angetreten werden, da die Übergabe am 21.4.19 von der Mutter verhindert wurde. Entgegen den Ankündigungen der Mutter wurde dann die Abholung von der Tochter statt am 23.4. jetzt schon am 22.4.19 18:00 benannt. Damit lag eine Verwehrung des Umganges in der Zeit vom 21.4. - 22.4.19 18:00 durch die Mutter vor.
    Damit wurde das Osterfest erheblich gestört und der Urlaub verdorben.
    Die Mutter hat nur willkürlich gehandelt.

    Somit ist die Aussage der Richterin, der Vater hätte dann zusätzlich in der Zeit vom 21.4. - 1.5.19 mit Zustimmung der Mutter Umgang gehabt, der reine Hohn.
    am 21.4. -22.4.19 war kein Umgang (obwohl festgelegt, jedoch von der Mutter verwehrt)
    in der Zeit vom 22.4. – 29.4.19 war Umgang nach Ferienregelung für den Vater
    in der Zeit vom 29.4. -1.5.19 war Umgang nach Umgangsregelung für den Vater
    Somit ist die Aussage der Richterin, der Vater hätte zusätzlich Umgang gehabt, nur unsinnig und unfair. Fakt ist, die Mutter hat mit ihren Aktionen eine Planung für die Ferien unmöglich gemacht. Dieses Verhalten der Mutter zeigte sich auch im August, nach den Sommerferien, wo wieder Umgang verhindert wurde.


    zum Erfassen der Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
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